Verwaltungs-leistungen


Mietverwaltung

Wir verwalten sowohl einzelne Mietshäuser als auch komplette Immobilienportfolios. Die erfolgreiche Verwaltung von Immobilien definiert sich für uns über eine geringe Fluktuation ohne Leerstände, zufriedene Mieter, ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie ein aktives Betriebskostenmanagement, welches eine langfristige Vermietbarkeit zu profitablen Konditionen ermöglicht. Die oberste Prämisse liegt dabei in der nachhaltigen Wertoptimierung  und Substanzerhaltung der Vermögensanlagen. 



Sondereigentums-Verwaltung

Eine vermietete Eigentumswohnung ist eine sichere und beständige Wertanlage. Um eine professionelle Betreuung zu gewährleisten sind sowohl kaufmännische, technische und juristische Kenntnisse notwendig.

 

Bei der Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir die Verwaltung von vermieteten Wohnung(en) innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Dabei übernehmen wir sowohl die Pflichten des Wohnungseigentümers, als auch die Pflichten des Vermieters.



Komplettpaket oder Einzelleistung

Im Servicebereich Hausverwaltung bieten wir unterschiedliche Leistungspakete an, diese werden - sofern gewünscht - genau auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt und angeboten. Sie können selbst entscheiden, welche Aufgaben und Befugnisse Sie uns übertragen möchten. Wir bieten Ihnen eine nachhaltige, vollumfängliche Mietverwaltung oder aber auch die Durchführung von Einzelleistungen -einmalig oder in wiederkehrenden Rhythmus- zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.

 

Wählen Sie je nach Bedarf die Dienstleistungen aus. Wenn Sie sich z.B. selbst um Ihre Mieter kümmern möchten, aber das leidige Thema Buchhaltung und Abrechnung abgeben möchten, bei uns ist nahezu alles möglich. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die von Ihnen gewünschten Leistungen.



Abrechnungs-Service

Sollten Sie Ihre Immobilie selbst verwalten und möchten dies auch dabei belassen, bieten wir Ihnen an, die jährliche Nebenkostenabrechnung fachmännisch zu erstellen.

  • Erstellung einer ordnungsgemäßen und übersichtlichen Abrechnung auf Basis des BGB und der Heiz- und Betriebskostenverordnung
  • Überprüfung der Mietverträge auf Sondervereinbarungen und Umlagefähigkeit einzelner Kosten
  • Berechnung und Anpassung einer angemessenen Nebenkostenvorauszahlung auf Basis der aktuellen Abrechnung
  • Klärung von möglichen Rückfragen der Mieter zur Abrechnung